Bei der Beantragung des Baukindergeldes treten immer wieder Unsicherheiten auf,
welcher Zeitraum für das Einkommen relevant ist.
Hier gilt: Die letzten zwei Jahre vor der Beantragung werden für die Berechnung des Einkommens heran gezogen.
Bei einem Neubau – Baubeginn 2019- und vermutlichem Einzug in 2020 wird also der Zeitraum 2018-2019
angesetzt, während bei einem Hauskauf – Kauf in 2019 – und Einzug in 2019 der Zeitraum 2017 -2018 gilt.